AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik
Ing. Marcus Ringler, BEd
Astholz 39A
A-6216 Strass im Zillertal
Automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik
Ing. Marcus Ringler, BEd
Astholz 39A
A-6216 Strass im Zillertal
Allgemeines:
1. Automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik Marcus Ringler (nachfolgend RMEDIA.TIROL genannt) erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen von RMEDIA.TIROL gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt RMEDIA.TIROL nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn RMEDIA.TIROL sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. RMEDIA.TIROL ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist RMEDIA.TIROL berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Angebote und Vertragsabschluss:
1. Alle Angebote von RMEDIA.TIROL sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung von RMEDIA.TIROL erforderlich. Diese wird ggf. auch durch Lieferung, Dienstleistung und /oder Rechnungsstellung ersetzt bzw. mit umgesetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von RMEDIA.TIROL werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluss der schriftlichen Genehmigung von RMEDIA.TIROL. Liegt keine solche Genehmigung vor, ist RMEDIA.TIROL berechtigt, eine Rechnung zu stellen.
Lieferung und Erfüllungsort:
1. Erfüllungsort für RMEDIA.TIROL betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von RMEDIA.TIROL. Soweit RMEDIA.TIROL Dienstleistungen oder Waren selbst liefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte RMEDIA.TIROL in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
Partnerverbindungen:
Falls RMEDIA.TIROL Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGB hinaus die AGB-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von RMEDIA.TIROL deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.
Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte:
1. Bei allen an RMEDIA.TIROL übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Davon wird im Besonderen auch ausgegangen, und der Auftraggeber bestätigt seine Lizenz/Patentrechte an Eides statt. Hierbei geht es unter anderem um Software- und Betriebssystemlizenzen, wofür der Kunde Rechnung zu tragen hat.
2. RMEDIA.TIROL lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt RMEDIA.TIROL ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. RMEDIA.TIROL ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit dem Copyright von RMEDIA.TIROL zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von RMEDIA.TIROL hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von RMEDIA.TIROL ein.
3. RMEDIA.TIROL ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Zahlungsbedingungen:
1. Die von RMEDIA.TIROL gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug per feststellbarem Zahlungseingang zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Wird einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Kostenmitteilung nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstelldatum widersprochen, so gilt diese Forderung als akzeptiert, und bei Nichtbezahlung ist RMEDIA.TIROL berechtigt, die Überziehungszinsen des Firmenkontos von RMEDIA.TIROL (ab dem 1.Tag der Fälligkeit), Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren zu verrechnen. Die neue Gesamtsumme wird zum neuen Rechnungsbetrag.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn RMEDIA.TIROL die Gegenforderungen schriftlich anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist RMEDIA.TIROL berechtigt, Verzugszinsen – siehe oben in Höhe der Überziehungszinsen des Firmenkontos – zu verrechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen, es können Mahnspesen in Form einer Bearbeitungsgebühr eingefordert werden, die den Zeitaufwand für die Mahnung aufgrund der üblichen Stundensätze beinhaltet (Siehe Punkt 1).
4. Inkassoforderungen und –Spesen bei unbestrittenen Forderungen trägt der Kunde von RMEDIA.TIROL. Forderungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung oder Kostenmitteilung – diese kann auch mündlich erfolgen - schriftlich bestritten werden. Ein schriftliches Bestreiten entbindet nicht von der Zahlungspflicht, diese kann allerdings auf Kulanz nach Absprache bzw. Auftragswandlung, sofern der Auftrag nicht beendet ist, geändert werden.
Mängelrüge und Gewährleistung:
1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber RMEDIA.TIROL zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. RMEDIA.TIROL leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Bei ungerechtfertigter Reklamation ist RMEDIA.TIROL berechtigt, die üblichen Stundensätze und den Materialaufwand zu berechnen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfall kann RMEDIA.TIROL nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an RMEDIA.TIROL geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung ggf. unverändert bereithält. Unverändert ist auch Voraussetzung für versandte Waren. Für Transportschäden/Abwicklung ist der Kunde zuständig.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von RMEDIA.TIROL seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht bzw. nur unter vorherigem Einverständnis durch RMEDIA.TIROL. Kosten für die Beauftragung Dritter ohne Rücksprache werden von RMEDIA.TIROL nicht erstattet oder gegengerechnet.
Eigentumsvorbehalt:
1. Die von RMEDIA.TIROL gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von RMEDIA.TIROL. Bei Zahlungsverzug Zinsen, Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren siehe oben.
Haftungsklausel:
1. RMEDIA.TIROL haftet nur für Schäden, die von RMEDIA.TIROL oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. RMEDIA.TIROL haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von RMEDIA.TIROL nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet RMEDIA.TIROL nicht.
3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von RMEDIA.TIROL nach dem Produkthaftungsgesetz.
Datenschutz:
Hinweis: RMEDIA.TIROL speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die an RMEDIA.TIROL übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Genauere Informationen dazu auf unserer Webseite, bzw. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Marcus Ringler (RMedia.Tirol) ist das Bezirksgericht Zell am Ziller, bzw. das dem Unternehmenssitz von RMEDIA.TIROL nächst gelegene zuständige Gericht.
Schlussbestimmungen:
1. Erfüllungsort ist Strass im Zillertal, Tirol, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der RMEDIA.TIROL.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von RMEDIA.TIROL gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
5. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Irrtümer und Änderungen aufgrund notwendiger gesetzlicher Anpassungen sind vorbehalten, und setzen nicht die Gültigkeit des restlichen Teils dieser AGB außer Kraft.
Strass im Zillertal, den 03.08.2020
1. Automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik Marcus Ringler (nachfolgend RMEDIA.TIROL genannt) erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese haben auch Geltung für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste, Leistungen oder Lieferungen von RMEDIA.TIROL gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Bedingungen von Vertragspartnern erkennt RMEDIA.TIROL nicht an, auch wenn Aufträge ausführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen.
2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Nebenabreden, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn RMEDIA.TIROL sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss sowie für den Verzicht auf das Formerfordernis. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-, Verkaufs-, Einkaufs-, Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
3. RMEDIA.TIROL ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam. Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist RMEDIA.TIROL berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Angebote und Vertragsabschluss:
1. Alle Angebote von RMEDIA.TIROL sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist grundsätzlich an Bestellungen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung von RMEDIA.TIROL erforderlich. Diese wird ggf. auch durch Lieferung, Dienstleistung und /oder Rechnungsstellung ersetzt bzw. mit umgesetzt.
2. Die Produkte und Dienstleistungen von RMEDIA.TIROL werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen der gelieferten Produkte/Dienstleistungen gegenüber der bestellten Produkte/ Dienstleistungen, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. die Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Zeichnungen, Abbildungen, Ausdrücke, Entwürfe, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten, Flyern usw. oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Verwendung oder Teilverwendung der im oben bezeichneten Absatz genannten Leistungen bedarf auch bei Nicht-Vertragsabschluss der schriftlichen Genehmigung von RMEDIA.TIROL. Liegt keine solche Genehmigung vor, ist RMEDIA.TIROL berechtigt, eine Rechnung zu stellen.
Lieferung und Erfüllungsort:
1. Erfüllungsort für RMEDIA.TIROL betreffende Verpflichtungen ist der Firmensitz von RMEDIA.TIROL. Soweit RMEDIA.TIROL Dienstleistungen oder Waren selbst liefert oder versendet, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich.
2. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn eine Restlieferung noch erfolgt oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte RMEDIA.TIROL in Lieferverzug geraten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann.
Partnerverbindungen:
Falls RMEDIA.TIROL Dienste, Produkte oder Ware von Dritten anbietet (z.B. Webhosting, Software, Bücher usw.) gelten über die eigenen AGB hinaus die AGB-, Konditions- und Lizenzbestimmungen des jeweiligen Anbieters oder Herstellers. Mit Entgegennahme der Dienstleistung, des Produktes, oder der Ware erkennt der Vertragspartner von RMEDIA.TIROL deren Geltung an und haftet bei Verstoß in voller Höhe für die daraus entstandenen Schäden und Verpflichtungen.
Urheber-, Nutzungs- und Reproduktionsrechte:
1. Bei allen an RMEDIA.TIROL übergebenen Arbeiten setzen wir voraus, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Davon wird im Besonderen auch ausgegangen, und der Auftraggeber bestätigt seine Lizenz/Patentrechte an Eides statt. Hierbei geht es unter anderem um Software- und Betriebssystemlizenzen, wofür der Kunde Rechnung zu tragen hat.
2. RMEDIA.TIROL lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen, ab. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, setzt RMEDIA.TIROL ebenfalls voraus, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. RMEDIA.TIROL ist berechtigt, jedes fertiggestellte Produkt mit dem Copyright von RMEDIA.TIROL zu versehen. Somit dürfen Produkte, die von RMEDIA.TIROL hergestellt wurden, weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn, der Auftraggeber holt zuvor die schriftliche Freigabe von RMEDIA.TIROL ein.
3. RMEDIA.TIROL ist ausdrücklich ermächtigt, Muster von in Auftrag gegebenen Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden, zu veröffentlichen und zu verteilen.
Zahlungsbedingungen:
1. Die von RMEDIA.TIROL gelieferten Dienstleistungen, Produkte etc. sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug per feststellbarem Zahlungseingang zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Wird einer Rechnung oder einer sonstigen schriftlichen Kostenmitteilung nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ausstelldatum widersprochen, so gilt diese Forderung als akzeptiert, und bei Nichtbezahlung ist RMEDIA.TIROL berechtigt, die Überziehungszinsen des Firmenkontos von RMEDIA.TIROL (ab dem 1.Tag der Fälligkeit), Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren zu verrechnen. Die neue Gesamtsumme wird zum neuen Rechnungsbetrag.
2. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist lediglich zulässig, wenn RMEDIA.TIROL die Gegenforderungen schriftlich anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften oder Geschäftsverbindungen mit uns.
3. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist RMEDIA.TIROL berechtigt, Verzugszinsen – siehe oben in Höhe der Überziehungszinsen des Firmenkontos – zu verrechnen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen, es können Mahnspesen in Form einer Bearbeitungsgebühr eingefordert werden, die den Zeitaufwand für die Mahnung aufgrund der üblichen Stundensätze beinhaltet (Siehe Punkt 1).
4. Inkassoforderungen und –Spesen bei unbestrittenen Forderungen trägt der Kunde von RMEDIA.TIROL. Forderungen gelten als anerkannt, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung oder Kostenmitteilung – diese kann auch mündlich erfolgen - schriftlich bestritten werden. Ein schriftliches Bestreiten entbindet nicht von der Zahlungspflicht, diese kann allerdings auf Kulanz nach Absprache bzw. Auftragswandlung, sofern der Auftrag nicht beendet ist, geändert werden.
Mängelrüge und Gewährleistung:
1. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich gegenüber RMEDIA.TIROL zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche gemacht werden.
2. RMEDIA.TIROL leistet Gewähr, indem nach Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachgebessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vorgenommen wird. Bei ungerechtfertigter Reklamation ist RMEDIA.TIROL berechtigt, die üblichen Stundensätze und den Materialaufwand zu berechnen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfall kann RMEDIA.TIROL nach Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt/Dienstleistung oder Teile desselben zur Reparatur an RMEDIA.TIROL geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt/Dienstleistung zum Zwecke der Nachbesserung ggf. unverändert bereithält. Unverändert ist auch Voraussetzung für versandte Waren. Für Transportschäden/Abwicklung ist der Kunde zuständig.
4. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne schriftliches Einverständnis von RMEDIA.TIROL seitens des Kunden oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht bzw. nur unter vorherigem Einverständnis durch RMEDIA.TIROL. Kosten für die Beauftragung Dritter ohne Rücksprache werden von RMEDIA.TIROL nicht erstattet oder gegengerechnet.
Eigentumsvorbehalt:
1. Die von RMEDIA.TIROL gelieferten Dienstleistungen, Produkte und/oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum von RMEDIA.TIROL. Bei Zahlungsverzug Zinsen, Mahnspesen und Bearbeitungsgebühren siehe oben.
Haftungsklausel:
1. RMEDIA.TIROL haftet nur für Schäden, die von RMEDIA.TIROL oder einem der Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.
2. RMEDIA.TIROL haftet nicht für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von RMEDIA.TIROL nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet RMEDIA.TIROL nicht.
3. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung von RMEDIA.TIROL nach dem Produkthaftungsgesetz.
Datenschutz:
Hinweis: RMEDIA.TIROL speichert notwendige Daten um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewähren. Die an RMEDIA.TIROL übermittelten personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Genauere Informationen dazu auf unserer Webseite, bzw. gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für alle abgeschlossenen Verträge mit Marcus Ringler (RMedia.Tirol) ist das Bezirksgericht Zell am Ziller, bzw. das dem Unternehmenssitz von RMEDIA.TIROL nächst gelegene zuständige Gericht.
Schlussbestimmungen:
1. Erfüllungsort ist Strass im Zillertal, Tirol, Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz der RMEDIA.TIROL.
2. Auf diesen Vertrag und sämtliche nachfolgenden Verträge findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger und die befugten Dritten der Kunden von RMEDIA.TIROL gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an der Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
5. Dies gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend. Irrtümer und Änderungen aufgrund notwendiger gesetzlicher Anpassungen sind vorbehalten, und setzen nicht die Gültigkeit des restlichen Teils dieser AGB außer Kraft.
Strass im Zillertal, den 03.08.2020
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